§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Für alle zwischen Ihnen als Teilnehmer:in und dem Kursveranstalter des Dudelsackworkshops, Rick Krüger (siehe Impressum), abgeschlossenen Verträge über die Kursteilnahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.
(2) Alle zwischen Teilnehmer:in und Veranstalter im Zusammenhang mit diesen Verträgen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen, unserer Buchungsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) In Prospekten, Anzeigen, auf der Veranstalterhomepage (www.dudelsackworkshop.de) und in sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Zeitpläne, Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§2 Vertragsschluss; Preise; Zahlung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter nach Überweisung der Teilnahmegebühren zustande, nicht bereits durch die automatisiert versendete Anmeldungsbestätigung nach Absenden des Anmeldeformulars oder die Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Zahlung ist direkt nach der Anmeldung möglich.
(2) Der Preise für den Workshop beträgt 85€, ein Leih-Hümmelchen kann für 15€ dazugebucht werden.
(3) Gerät der/die Teilnehmer:in mit der Zahlung in Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Veranstalter behält sich insoweit vor, einen jeweils höheren Schaden nachzuweisen.
(4) Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, wenn dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
§3 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Der/die Teilnehmer:in ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche unstreitig gestellt sind. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer:in Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der/die Teilnehmer:in darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§4 Haftungsregelungen, Haftpflichtversicherungspflicht
(1) Ansprüche des Teilnehmer:in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§5 Rücktrittsregelungen
(1) Dem/der Teilnehmer:in wird ein Rücktrittsrecht nach folgenden Bedingungen eingeräumt: der/die Teilnehmer:in kann bis einschließlich zum 06.03.2026 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem Veranstalter von der Kursteilnahme zurücktreten. In diesem Fall werden der Veranstalter und der/die Teilnehmer:in von ihren Verpflichtungen in Bezug auf Kursveranstaltung bzw. Kursgebühr frei. Bei Absage seitens des/der Teilnehmers/in nach dem 06.03.2026 behält sich der Veranstalter das Recht vor die komplette Teilnahme-/Kursgebühr einzubehalten. Der Veranstalter übernimmt dabei auch keine Haftung für die Anreise – die Teilnehmer:innen sind dazu verpflichtet abzusichern, dass sie zum Kurs anreisen können und sollten hierbei mögliche Ereignisse wie Bahnstreiks mitbedenken. Eine Erstattung der Gebühren aufgrund solcher Ereignisse, die die Anreise erschweren, ist nach dem obig genannten Stichtag nicht möglich.
(2) Dem Veranstalter wird ein Rücktrittsrecht nach den folgenden Bedingungen eingeräumt: Der Veranstalter kann bis zum 06.03.2026 durch eine mindestens Textform wahrende Rücktrittserklärung gegenüber dem/der Teilnehmer:in von der Veranstaltung eines Einzelkurses oder der Veranstaltung des gesamten Kurses zurücktreten. Dies gilt nur, falls der gebuchte Kurs durch ungenügende Teilnehmerzahlen nicht wirtschaftlich durchführbar wäre, was bei Kursteilnehmerzahlen von unter fünf Personen der Fall ist. Eine spätere Absage ist nur dann zulässig, wenn die Veranstaltung aufgrund geltener Pandemie-Regeln (z.B. Corona) nicht durchgeführt werden darf. Im Fall der Absage ist der Veranstalter zu unverzüglicher Benachrichtigung des/der Teilnehmers/in verpflichtet; im Übrigen werden Veranstalter und Teilnehmer:in von ihren Verbindlichkeiten frei und der/die Teilnehmer:in erhält seine Teilnahmegebühr unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet. Hinsichtlich eines durch das Entfallen des Kurses entstehenden Schadens gilt der in diesen Teilnahmebedingungen vereinbarte Haftungsausschluss.
§6 Mitwirkungs-, Verhaltens- und Unterlassenspflichten des Teilnehmer:ins während des Kurses
(1) Instrumente müssen eingerichtet, also gut spiel- und stimmbar, zum Kurs mitgebracht werden. Ist dies nicht der Fall, eine Kursteilnahme wegen Behinderung anderer Teilnehmer:innen dadurch nicht oder nur teilweise möglich und kein Ersatzinstrument verfügbar, kann ein/e Teilnehmer:in von Teilen des Kurses oder insgesamt ausgeschlossen werden, ohne dass ein Rückerstattungsanspruch eines Teils oder der gesamten Kursgebühr entsteht.
(2) Mit Gebäuden und Inventar der Börse Wuppertal muss der/die Teilnehmer:in verantwortlich und sorgsam umgehen. Für die Sauberhaltung der Räumlichkeiten einschließlich der Bäder während des Aufenthaltes ist der/die Teilnehmer:in selbst verantwortlich. Verschmutzungen, die über normale Nutzungsverschmutzung hinausgehen, sind zu beseitigen. Müll, der über haushaltsüblichen Müll hinausgeht, ist vom/von der Teilnehmer:in selbst und außerhalb der Börse Wuppertal zu entsorgen.
(3) Die Hausordnung in der bei Ankunft mitgeteilten Form ist zu beachten. Insbesondere ist der/die Teilnehmer:in zur Beachtung des Rauchverbots im Gebäude verpflichtet.
(4) Schäden und Verluste aller Art sind der Börse Wuppertal und dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
(5) Die im Rahmen der Kurse übergebenen oder angefertigte Unterlagen (u.a. Notenmaterial, Übersichten, Informationstexte, Video-/Audioaufzeichnungen) sind für die private Nutzung bestimmt und dürfen vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Genehmigung durch die Rechteinhaber nicht weiterverbreitet werden.
§7 Folgen der Nichtteilnahme; Weiterveräußerung bzw. Weitergabe des Teilnahmeplatzes
(1) Bei Nichtteilnahme nach Ablauf der Rücktrittsfrist kann die Teilnahmegebühr grundsätzlich nicht zurückerstattet werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens als der vollen Höhe der Teilnahmegebühr wird dem/der Teilnehmer:in ausdrücklich anheim gestellt.
(2) Der Teilnahmeplatz ist an die Person des/der angemeldeten Teilnehmers/in gebunden. Der/die Teilnehmer:in ist daher nicht berechtigt, den Teilnahmeplatz ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters selbst weiterzuveräußern bzw. an Dritte zum gewerblichen Weiterverkauf durch diese zu veräußern bzw. abzugeben.
§8 Datenschutz, Nutzung von Bild- und Tonmaterial
(1) Durch den Vertragsabschluss erteilt der/die Teilnehmer:in sein Einverständnis, dass von ihm angegebene persönlichen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung abgespeichert und verwendet werden. Dies umfasst z.B. die Zusendung von Emails seitens des Veranstalters oder der Referenten/innen. Dieses Einverständnis ist widerruflich. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der/die Teilnehmer:in erteilt sein widerrufliches Einverständnis, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person vom Kurs durch den Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.
§9 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
(1) Auf alle nach diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist das AG Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus nach diesen Teilnahmebedingungen zustande gekommenen Verträgen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei eventueller rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.